Um unseren Auftraggebern eine bewertbare Dienstleistung im Bereich der Umweltberatung anbieten zu können, verpflichten wir uns, uns den von der AGÖF aufgestellten Qualitätsrichtlinien zu unterwerfen.

Im folgenden sind diese Richtlinien zu Ihrer Information aufgeführt.

AGÖF Qualitätsrichtlinien Innenraumschadstoffe

Einführung

AGÖF-Institute analysieren und bewerten, erstellen Gutachten, entwickeln Konzepte, forschen, beraten und bieten Öffentlichkeitsarbeit an in Form von Seminaren, Bildungsveranstaltungen, Vorträgen und eigenen Publikationen. Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit liegt dabei auf der Erarbeitung individueller Lösungsansätze auf der Grundlage der sozialen und ökologischen Verträglichkeit.

Die vielfältige Spezialisierung der einzelnen AGÖF-Institute einerseits und die enge Kooperation andererseits ermöglichen jedem Institut, in seiner Region ein umfassendes Untersuchungssprektrum anbieten zu können.

Die Mitgliedsinstitute der AGÖF, die im Bereich Innenraumschadstoffe tätig sind, arbeiten überparteilich, unabhängig und verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen Dritter.

Qualifikation und Erfahrung der Institute und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Beratung Betroffener, die Begehung der Wohnräume und die Probenahme bis hin zur Begutachtung der Ergebnisse erfolgt bei den Mitgliedsinstituten der AGÖF ausschließlich durch erfahrenes und qualifiziertes Personal. Zur Qualitätssicherung der Arbeit ist eine mindestens 3- jährige einschlägige Berufserfahrung der Mitarbeiterinnen und die Verpflichtung zur Einhaltung der Qualitätsrichtlinien der AGÖF erforderlich.

Die genannten Institute nehmen verbindlich an internen und externen Weiterbildungsveranstaltungen teil, auf denen Fachvorträge zu speziellen Innenraumschadstoff-Problematiken gehalten werden und ein interdisziplinärer Austausch stattfindet. Darüber hinaus stehen die Institute in einem kontinuierlichen fachübergreifenden Austausch mit MedizinerInnen, ToxikologInnen, ArchitektInnen etc.

Beratung, Begehung, Probenahme und Begutachtung liegen in der Verantwortung einer Person, die darüber hinaus fundierte Kenntnisse in der physikalisch-chemischen Analytik besitzt. Dieses Vorgehen sichert die größtmögliche Qualität der beratenden und begutachtenden Tätigkeit.

Beratung

Ziel der Beratung ist die Konkretisierung möglicher Belastungen und dadurch auch die Vermeidung unnötiger, kostenintensiver Analysen.

Zunächst erfolgt eine Telefonberatung der Betroffenen durch qualifiziertes Personal nach einem vereinheitlichten Verfahren. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird die Konsultation eines Arztes empfohlen.

Die Angaben der Betroffenen werden anhand von Fragebögen bei der Beratung wie auch bei der Rauminspektion erfaßt. Ärztliche Befunde werden berücksichtigt. Aufgrund der Ergebnisse der Begehung und des ausführlichen persönlichen Gesprächs werden Strategien zur Problemlösung unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten, d er individuellen Nutzungs- und Belastungssituation und umweltmedizinischer Diagnosen aufgezeigt. Produktrecherchen können soweit erforderlich durchgeführt werden. Die Möglichkeiten und Grenzen chemischer Analytik und des toxikologischen Wissens werden aufgezeigt.

Die Ergebnisse der Beratung und der Inspektion werden einheitlich dokumentiert und dadurch einer späteren Auswertung zugänglich.

Probenahme

Die Probenahme erfolgt in der Regel nach einer innenraumhygienischen Inspektion. Raumluftprobenahmen werden problemorientiert nach anerkannten Probenahmeverfahren vorgenommen. Es werden keine direktanzeigenden Prüfröhrchen oder Verfahren verwendet, die für eine sachgerechte Beurteilung notwendige Nachweisgrenze, Meßgenauigkeit und Selektivität nicht aufweisen.

Zur Ermittlung von Schadstoffquellen können auch Materialproben sinnvoll sein. Die Randbedingungen der Probenahme werden dokumentiert und im Untersuchungsbericht angegeben.

Analytik

Die Institute betreiben entweder ein eigenes modernes Labor oder arbeiten eng zusammen mit Kooperations-Laboratorien. Diese Laboratorien müssen erfolgreich an Ringversuchen innerhalb und außerhalb der AGÖF teilnehmen und orientieren sich an internationalen Standards des Qualitätsmanagements wie DIN EN 45001. Es erfolgt eine ständige Erweiterung des Analysespektrums (z.B. bei Veränderungen in den Produktzusammensetzungen) und eine Anpassung der Analyse-Methoden an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.

Berichtform/ Gutachten

Der Prüfbericht enthält eine Beschreibung der Probenahme- und Analyseverfahren sowie der Randbedingungen bei der Probenahme. In dem Bericht sind alle wesentlichen Angaben zur Untersuchung und Bewertung aufgeführt, so daß auch eine spätere externe Überprüfung und Nachvollziehbarkeit jederzeit gegeben ist. Er ist in einer für Laien verständlichen Sprache verfaßt.

In einer Anlage zum Prüfbericht ist eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse enthalten, die ggf. Möglichkeiten aufzeigt, Schadstoffquellen zu mindern oder zu beseitigen. Im Fall einer Sanierung werden weitergehende Beratungen angeboten und Erfolgskontrollen empfohlen.

Zusätzlich besteht für jeden Auftraggeber die Möglichkeit, zu den inhaltlichen Fragen des Berichtes sowie den daraus abzuleitenden Maßnahmen Rücksprache zu nehmen.

 

© AGÖF 01.10.02