Sanierungsplanung / Bauleitung

Schadstoffbelastete Baustoffe und Einrichtungen  müssen nach festgelegten Sicherheits- und Schutzvorkehrungen saniert werden. So sind für verschiedene Schadstoffe Technische Baubestimmungen und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) entwickelt worden, um den Arbeitnehmer, den Nutzer und die Umgebung vorn den Gesundheitsrisiken beim Entfernen des Materials zu bewahren.

Bei Abbruch- Instandhaltung und Sanierung von Gebäuden (ASI- Arbeiten) ist der Unternehmer nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (08/1996) und den §§ 6+7 der Gefahrstoffverordnung (11/2010 zuletzt geändert 03/2017) verpflichtet, vorab eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitnehmer durchzuführen. Beim Vorhandensein von Gebäudealtlasten ist nach § 6 GefStoffV eine Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe, die in nicht nur geringen Mengen eingesetzt wurden oder nicht nur eine geringe Gefährdung aufweisen, seitens des Gebäudeeigentümers erforderlich.

Zur Gefahrenabwehr sind die Gebäudealtlasten gesondert und unter besonderen Schutzmaßnahmen zu entfernen und zu entsorgen. Die Umsetzung von Maßnahmen wird nach § 83 NBauO (04/2012) durch bautechnische Ausführungsbestimmungen geregelt. In Niedersachsen sind bisher die

  • Asbestrichtlinien
  • PCB- Richtlinie
  • PCP Richtlinie

über die Oberen Bauaufsichtsbehörden eingeführt und zu beachten. Mit den Einführungserlassen zu diesen Richtlinien ist, wie auch schon in der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung, die Verantwortlichkeit dem Gebäudeeigentümer und Bauherrn zugewiesen.

Des Weiteren sind für den Umgang mit Gebäudealtlasten, deren Sanierung und Entsorgung die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die nach § 20 der GefStoffV eingeführt werden

  • TRGS 521 für den Umgang mit Künstlichen Mineralfasern (KMF)
  • TRGS 524 für die Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
    sowie die berufsgenossenschaftlich eingeführte Regel
  • DGUV R 101-004 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

von maßgeblicher Bedeutung und für Sanierungsplanungen heranzuziehen.

Bei der Sanierungsplanung werden bauliche Gegebenheiten, Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes während der Sanierung, Termin-/ und Organisationsabläufe aufeinander abgestimmt. Als Sanierungsverfahren wird ein kostengünstiges Konzept gewählt, bei dem mit möglichst geringem Aufwand und mit geringen Einschränkungen der Betriebsabläufe alle Vorschriften zur Gefahrenabwehr eingehalten werden.

Aus der Planungsphase entwickelt sich das Leistungsverzeichnis mit dem ausführende, sachkundige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Mit der Vergabe der Sanierungsarbeiten erfolgt die Bauphase. Unsere Bauleitung vor Ort gewährleistet eine termingerechte Ausführung, Arbeitssicherheit auf der Baustelle und Schutz der Nachbarschaft. Kontroll- und Freigabemessungen im Arbeitsbereich und in anliegenden Räumen zeigen die Wirksamkeit der getroffenen Schutz- und Sanierungsmaßnahmen.